In Frankreich muss ein Auto, damit es sich frei auf öffentlichen Straßen bewegen, muss es zugelassen werden. Dazu muss eine Zulassungsbescheinigung beantragt werden. Da das Verfahren für Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge unterschiedlich ist, sollten Sie sich gut über dieses Thema informieren.
Die Fahrzeugzulassung eines ausländischen Fahrzeugs: Was müssen Sie darüber wissen?
Um beim Kauf Geld zu sparen, entscheiden sich manche Menschen dafĂĽr, ihr Auto im Ausland zu kaufen. In diesem Zusammenhang ist das Zulassungsverfahren unterscheidet sich vom klassischen Antrag auf EigentĂĽmerwechsel der Fahrzeugzulassung. Sobald das Fahrzeug zugelassen ist, muss ihm ein Kennzeichen zugewiesen werden. Auch hierfĂĽr gelten besondere Vorschriften. Informieren Sie sich gerne, um mehr darĂĽber zu erfahren. mehr auf dem Nummernschild.
Beachten Sie, dass die Frist für die Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs «ein Monat» beträgt. Nach Ablauf dieser Frist droht Ihnen eine Pauschalstrafe in Höhe von 135 Euro. Dieser Betrag kann auf bis zu 750 Euro erhöht werden. Aus verschiedenen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Ausstellung eines Fahrzeugscheins oder einer Zulassungsbescheinigung nicht sofort möglich ist. In einem solchen Fall können Sie eine vorläufige Zulassungsbescheinigung für das Ausland.
Es ist anzumerken, dass in Bezug auf Organisation und Farben der Nummernschilder Die Kennzeichen sind in der EU einheitlich. Nur das erste Zeichen unterscheidet sich je nach Land. Hier einige Beispiele: Ă–sterreich (A), Belgien (B), Kroatien (HR), Finnland (FIN), Deutschland (D), Irland (IRL), Italien (I), Niederlande (NL) usw.
Wie wird ein importiertes Gebrauchtfahrzeug zugelassen?
·     Die fĂĽr die Zulassung erforderlichen UnterlagenÂ
Um eine Fahrzeugzulassung zu beantragen, mĂĽssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Der Original-Fahrzeugschein des Fahrzeugs; ;
- Der Kaufnachweis (eine Rechnung oder eine Verkaufsbescheinigung Cerfa 15776). Jedes vorgelegte Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer ins Französische übersetzt.
- Ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 6 Monate ist; ;
- Das Anmeldeformular Cerfa 13750; ;
- Ein Nachweis über die technische Überprüfung, der nicht älter als 6 Monate ist (muss in Frankreich oder in der EU durchgeführt worden sein); ;
- Ein Steuerbeleg: eine Steuerbescheinigung fĂĽr ein Fahrzeug aus der EU und das Zertifikat 846 A fĂĽr ein Fahrzeug, das von auĂźerhalb der EU importiert wurde; ;
- Ein technischer Konformitätsnachweis (nur für Fahrzeuge, die aus Nicht-EU-Ländern importiert wurden oder deren Fahrzeugschein fehlt).

·     Das Verfahren für Gebrauchtfahrzeuge
Auch wenn das Auto bereits im Ausland genutzt wurde, bedeutet dies nicht, dass es bereits zugelassen war. Damit das Fahrzeug auf französischem Boden genutzt werden kann, muss es eine gültige französische Fahrzeugzulassung.
Die Zulassung muss entweder erfolgen:
- Bei der Präfektur;
- Bei der Unterpräfektur;
- Bei der Polizeipräfektur.
Um das Verfahren einzuleiten, können Sie selbstständig handeln oder einen vom Innenministerium anerkannten Fachmann beauftragen. Der Antrag auf Zulassung des Gebrauchtwagens kann online oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.
Wie wird ein importiertes Neufahrzeug zugelassen?
·     Die fĂĽr die Zulassung erforderlichen UnterlagenÂ
Unabhängig vom Fahrzeugtyp – Roller, Motorrad, neuer importierter Lkw – müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Es muss festgestellt werden, ob das Fahrzeug aus einem Länder der Europäischen Union (EU) oder außerhalb der EU. Bei einem Neufahrzeug müssen unabhängig vom Herkunftsland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 6 Monate ist;
- Ein Antrag auf Registrierung ĂĽber das Formular Cerfa 13750; ;
- Eine vom Verkäufer ausgestellte Rechnung (oder eine Abtretungsbescheinigung).
Wenn das Neufahrzeug wird aus einem Nicht-EU-Land importiert, Es ist erforderlich, eine Zollbescheinigung, das «Zertifikat 846 A», vorzulegen. Darüber hinaus müssen Sie einen Konformitätsnachweis vorlegen, der bei der DREAL (Direction Régionale de l’Environnement et l’Aménagement et du Logement, Regionaldirektion für Umwelt, Raumordnung und Wohnungswesen) angefordert werden kann.
Für einen Neufahrzeug, importiert aus der Europäischen Union, müssen Sie eine Steuerbescheinigung beantragen. Damit wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug mehrwertsteuerkonform ist. Wenn Sie den alten Fahrzeugschein nicht mehr haben oder dieser unvollständig ist, müssen Sie einen Konformitätsnachweis vorlegen.
·     Das Verfahren für Neufahrzeuge
Es wird notwendig sein auf die Herkunft des Fahrzeugs achten. FĂĽr italienische Autos muss man beispielsweise eine vorĂĽbergehende Nummer beantragen.
Um ein Neufahrzeug im Ausland zuzulassen, müssen Sie lediglich ins Internet stellen. Besuchen Sie einfach die offizielle Website oder eine der zugelassenen Websites. Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, müssen Sie nur noch warten, bis die Fahrzeugzulassung versandt wird zu Ihnen nach Hausee. Dank der Online-Verfolgung können Sie den Fortschritt des Verfahrens verfolgen.
